Was meint Schisma, was Exkommunikation?
Priesterbruderschaft Pius X.
Am 2. Juli hat der Vatikan die Bischofsweihen der traditionalistischen Piusbruderschaft im schweizerischen Écône als „Akt schismatischer Natur“ verurteilt und die Exkommunikation der sechs beteiligten Bischöfe festgestellt. Da die Weihen laut Kirchenrecht einen spalterischen („schismatischen“) Akt darstellen, tritt die Beugestrafe der Exkommunikation von selbst ein. (Der SONNTAG hat berichtet.) Ferner sprach der oberste Glaubenshüter, Kardinal Víctor Fernández, eine weitgehende Warnung an alle aus, die sich den „Schismatikern“ der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. anschließen; auch sie wären dann schismatisch.
Exkommunikation und Schisma: Was ist das?
Das betrifft alle Geistlichen der Gemeinschaft sowie alle Nichtpriester, die sich ihr formal anschließen. Der Glaubenspräfekt erklärte, trotz der an den Generaloberen der Piusbrüder gerichteten Warnungen habe Bischof Alfonso de Galarreta am 1. Juli durch die Bischofsweihe von vier Priestern ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Papstes eine schismatische Handlung begangen. Damit habe er sich „ipso facto“, also automatisch, die laut Kirchenrecht (Kanon 1387 und Kanon 1364 § 1 CIC 2021) vorgesehenen Strafen zugezogen, so Kardinal Fernández. Damit erhalten sowohl de Galarreta als auch die von ihm Geweihten – Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier – die dem Heiligen Stuhl vorbehaltene Tatstrafe der Exkommunikation. Ebenfalls betroffen von der Exkommunikation ist Bischof Bernard Fellay als Mitwirkender bei der Weihe.
Exkommunikation: Verlust nahezu aller Mitgliedsrechte
Exkommunikation bedeutet nach katholischer Lehre den Verlust kirchlicher Ämter und nahezu aller Mitgliedschaftsrechte in der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, Dienste in liturgischen Feiern zu übernehmen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter auszuüben. Es handelt sich um eine schwere Beugestrafe, die Reue sowie Besserung des Bestraften bezwecken will, mit dem Ziel, die betreffende Person wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzuführen. Die Exkommunikation kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder in besonders schweren Fällen durch eine Tat von selbst ausgelöst werden. Dazu zählen etwa die Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag, die Verletzung des Beichtgeheimnisses oder die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst („Schisma“). Die vollen Wirkungen dieser sogenannten Tatstrafe („poena latae seten dann ein, wenn sie von einem Bischof oder vom Heiligen Stuhl ausdrücklich festgestellt wird. Bestimmte Exkommunikationen können nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden.
Lackner: Einheit mit dem Papst
Die Piusbruderschaft lehnt entscheidende kirchliche Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) ab. Streitpunkte sind vor allem Religionsfreiheit, Ökumene und Formen des katholischen Gottesdienstes. Der Gemeinschaft gehören weltweit rund 800 Priester an. Mehrere hunderttausend Menschen besuchen regelmäßig Gottesdienste der Piusbrüder. Auch die Österreichische Bischofskonferenz hat die unerlaubten Bischofsweihen verurteilt. „Durch diesen Akt des Ungehorsams haben sich sowohl die Spender als auch die Empfänger der Weihe selbst exkommuniziert und einen schismatischen Akt gesetzt“, erklärte der Bischofskonferenz-Vorsitzende Franz Lackner. Gleichzeitig betonte der Salzburger Erzbischof die Bedeutung der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils sowie die notwendige Einheit mit dem Papst.