Ohne Sex für das Himmelreich
Nachdenken über den Zölibat
Wir feiern in der Erzdiözese Wien um das Hochfest „Peter und Paul“ die Priesterweihe von vier Kandidaten. Die relativ kleine Zahl von Neupriestern (im Vergleich mit vorkonziliaren Kandidatenzahlen) wird von der öffentlichen Meinung meist dem Zölibat in der lateinischen Kirche zugeschrieben. Für viele Kommentare in dieser Richtung gilt die Meinung, die Kirche sei erst dann im „Heute“ angekommen, wenn das „Eheverbot“ für die Priester in der römisch-katholischen Kirche aufgehoben werde.
Konzilsaussagen zum Thema Zölibat
„Die Priesterweihe ist der Beginn eines Weges in der Nachfolge Jesu“, betont der langjährige Wiener Dogmatikprofessor Josef Weismayer gegenüber dem SONNTAG. Der Priester verzichte „um des Himmelreiches willen“ (Matthäus 19,12) auf die Erfüllung ehelicher Gemeinschaft. Dem „Himmelreich“ soll und kann sein voller menschlicher Einsatz gelten, dazu ist er berufen. Weismayer verweist auch auf bedeutende und bleibend gültige Konzilsaussagen zum Thema „Zölibat“. Papst Paul VI. habe schließlich mit seiner Zölibatsenzyklika (1967) praktisch einen „Schluss der Debatte“ verordnet.
Textstelle über den Zölibat der Priester
Das Zweite Vatikanische Konzil umschreibt den Zölibat im Konzilsdekret über den Dienst und das priesterliche Leben so: „Die Kirche hat die vollkommene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, die von Christus dem Herrn empfohlen, in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen Gläubigen gern angenommen und lobenswert geübt worden ist, besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschätzt.“ Hat das Konzil damit den Zölibat „in Stein gemeißelt“?
JOSEF WEISMAYER: Die aus dem Konzilsdekret über Dienst und Leben der Priester zitierte Textstelle über den Zölibat der Priester der lateinischen Kirche ist keineswegs die einzige Aussage des Konzils zu diesem Thema. Auch im Dekret über die Ausbildung der Priester spricht das Konzil in Artikel 10 von der „verehrungswürdigen Tradition des priesterlichen Zölibats“. Die Priester „verzichten darin um des Himmelreiches willen (vergleiche Matthäus 19,12) auf die eheliche Gemeinschaft.“ Auch im Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens spricht das Konzil in Artikel 12 von der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen als „überaus hohe Gnadengabe“. Zur rechten Würdigung dieser Konzilsaussagen ist zu bedenken, dass im Vorfeld des Konzils unter den Anliegen zur Erneuerung der Kirche und möglicher Reformen auch die Zölibatspflicht der Priester diskutiert wurde. Es gab auch nach dem Konzil eine relativ große Zahl von Priestern, die eine „Laisierung“ begehrten.
„Das Konzil spricht bei der Ehelosigkeit von einer überaus hohen Gnadengabe.“
Josef Weismayer
Könnte ein Konzil den Zölibat aufheben?
Könnte angesichts einer lang geübten Tradition überhaupt nur ein Konzil den Zölibat aufheben?
Die Antwort auf diese Frage präsentiert sich auf dem Hintergrund einer langen Tradition, die auch in den bereits genannten Konzilstexten zum Ausdruck kommt. Wohl finden sich erst im vierten Jahrhundert verbindliche Bestimmungen für die priesterliche Enthaltsamkeit. Bis dahin war von Priestern und Bischöfen verlangt, dass sie eine vorbildliche Ehe führen, nach dem Tod der Gattin sollten sie aber nicht mehr heiraten dürfen. Das Konzil von Nizäa (325) deklarierte in seinen kirchenrechtlichen Bestimmungen, dass in den Häusern von Klerikern keine fremde Frau wohnen dürfe (Kanon 3), außer die Mutter, Schwester oder Tante oder eine über allen Verdacht erhabene Frau.
„Eine Änderung im
Alleingang eines Papstes
wäre ein Wagnis.“Josef Weismayer
Der Zölibat und die Ostkirche
Die Ostkirche ging andere Wege …
Für die Ostkirche entwickelte sich etwa seit der Mitte des vierten Jahrhunderts eine andere Vorgehensweise: Nur Mönche oder unverheiratete Priester konnten zu Bischöfen bestellt werden. Verheiratete Priester sollten nach einer Bischofsweihe nicht mehr mit ihren Frauen sexuell verkehren, nach dem Tod der Gattin war eine neue Heirat nicht mehr möglich. Diese Praxis ist für die Ostkirche bis heute bestimmend: Zölibat gilt nur für die Bischöfe.
Diskussion über den Zölibat
Wann war – vereinfacht gesagt – die rechtliche Entwicklung in der lateinischen Kirche abgeschlossen oder geklärt?
Die spanische Synode von Elvira (etwa 300) verpflichtete Diakone, Priester und Bischöfe, den geschlechtlichen Umgang mit ihren Ehefrauen aufzugeben und keine Kinder mehr zu zeugen. Im Umfeld waren auch andere, nicht theologische Motive wirksam: Fragen des Erbrechtes und archaische Vorstellungen der Unvereinbarkeit von Sexualität und sakralen Handlungen. Das Erste Laterankonzil (1123) bekräftigte den Kanon 3 des Konzils von Nizäa; den Endpunkt der Entwicklung in dieser Frage bildete das Zweite Laterankonzil (1139): Verheiratete Männer konnten höhere Weihen nicht mehr gültig empfangen. Damit war die Entwicklung der lateinischen Kirche abgeschlossen. Angesichts dieser Geschichte wäre eine Änderung im Alleingang eines Papstes ein Wagnis – auch mit dem Blick auf die zahlenmäßig beachtliche Reaktion von Priestern (Amtsniederlegungen und zivile Eheschließungen) nach dem Konzil. Es könnte eine Änderung der Praxis zu einer Spaltung des Klerus (und auch unter den Gläubigen) führen. Eine breite Meinungsbildung und nicht nur eine Bestätigung der Tradition wären wünschenswert. Abgesehen von wenigen Wortmeldungen sehe ich zurzeit aber keine echte Diskussion über den Zölibat.
Zölibat „in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen“
Das Zweite Vatikanische Konzil handelte über den Zölibat, dann Papst Paul VI. in einer eigenen Enzyklika und schließlich indirekt auch Papst Franziskus …
Das Konzil spricht davon, dass der Zölibat „in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen“ sei: „Durch die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen werden die Priester in neuer und vorzüglicher Weise Christus geweiht; sie hangen ihm leichter ungeteilten Herzens an, schenken sich freier in ihm und durch ihn dem Dienst für Gott und die Menschen, dienen ungehinderter seinem Reich und dem Werk der Wiedergeburt aus Gott.“ Papst Paul VI. hat durch eine Weisung des Staatssekretariats vom 12. Oktober 1965 das Thema „Zölibat“ der Konzilsdiskussion entzogen, die Enzyklika „Sacerdotalis Caelibatus“ erschien im Juni 1967, also etwa eineinhalb Jahre nach den Beratungen über die „Priesterdekrete“ des Konzils. Paul VI. vertiefte in seiner Enzyklika über den Zölibat sehr ausführlich die Angemessenheit dieser Verfügung. Er legte die christologische Sinnhaftigkeit des Zölibats dar, der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“. Mit dem Lehrschreiben unterstrich der Papst auch die eschatologische Zeichenhaftigkeit des Zölibats. Schon am Anfang seines Schreibens erklärte Paul VI., dass die Verbindung des Zölibats mit dem kirchlichen Dienst auch in unseren Tagen in Kraft bleiben soll. Damit erfolgte eindeutig ein „Schluss der Debatte“. Allerdings hat Papst Franziskus im Zusammenhang mit der „Amazonassynode“ (2019) eine mögliche Lockerung der Bindung, konkret die Weihe von verheirateten Männern für den betroffenen Bereich, nicht ausgeschlossen. Eine Konkretisierung dieser Möglichkeit ist aber nicht erfolgt.
Das Geständnis von Tomas Halik
In seinem Buch „Traum vom neuen Morgen. Briefe an Brückenbauer“ macht Tomas Halik, tschechischer römisch-katholischer Priester, Soziologe und Religionsphilosoph, ein „Geständnis“: „Ich selbst kann dankbar sagen, dass ich mit der Hilfe Gottes und meiner engsten Freunde … das (sic) Pflichtzölibat einhalten konnte; über fast ein halbes Jahrhundert meines Priesterdienstes hinweg habe ich es nie gebrochen.“ Welche Bedeutung hat dieses „Geständnis“?
Dieses Geständnis ist auch aus dem Grund beachtlich, da Tomas Halik zur Untergrundkirche gehörte und geheim (auch für seine Verwandten) zum Priester geweiht wurde.
Zölibat und der evangelischen Rat der Ehelosigkeit
Was unterscheidet den Zölibat vom evangelischen Rat der Ehelosigkeit, den Ordenschristen zu befolgen geloben? Was verspricht der Christ, der in eine Ordensgemeinschaft eintritt?
Die Regel des heiligen Benedikt, ein Grundtext monastischen Lebens, antwortet auf diese Frage (Kapitel 58): „Bei der Aufnahme verspreche er im Oratorium in Gegenwart aller ,Beständigkeit, klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam‘ vor Gott und seinen Heiligen.“ In diesen drei Versprechen sind faktisch die drei Ordensgelübde (Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam) enthalten. Das Versprechen der Ehelosigkeit ist ein integrales Element des mönchischen Lebens.