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Opferschutzkommission
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Waltraud Klasnic nahm ihren 80. Geburtstag am 27. Oktober zum Anlass, um die Leitung der Kommission Anfang 2026 in die Hände von Caroline List zu legen.
Waltraud Klasnic nahm ihren 80. Geburtstag am 27. Oktober zum Anlass, um die Leitung der Kommission Anfang 2026 in die Hände von Caroline List zu legen. ©Kathpress/Henning Klingen

15 Jahre sind seit dem breiten Bekanntwerden von Gewalttaten und sexuellem Missbrauch im kirchlichen Bereich vergangen. Die Unabhängige Opferschutzkommission kümmert sich um deren Opfer.

2010 setzte die Bischofskonferenz erste wirksame Maßnahmen, um Gewalt-Betroffenen aus dem kirchlichen Bereich zu helfen und Gewalttaten zu verhindern. Auf Initiative von Kardinal Christoph Schönborn übernahm die ehemalige steirische Landeschefin Waltraud Klasnic die Aufgabe einer Unabhängigen Opferschutzanwältin.

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"Klasnic-Kommission": Die unabhängige Opferschutzkommission

Unter ihrem Vorsitz konstituierte sich die Unabhängige Opferschutzkommission, auch „Klasnic-Kommission“ genannt. Bald darauf beschloss die Bischofskonferenz die Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ (Johannes 8,32) mit Richtlinien gegen Missbrauch und Gewalt. Sie wurde 2021 zum dritten Mal aktualisiert.

Opferschutzkommission bietet Hilfe im Ernstfall

Wenn es zu Grenzüberschreitungen kommt, wenden sich Betroffene an eine diözesane Ombudsstelle. Die Diözesankommission prüft die Vorwürfe und schlägt Maßnahmen vor. Die Unabhängige Opferschutzkommission entscheidet über Finanzhilfe und Therapie. Die kirchliche „Stiftung Opferschutz“ setzt die Entscheidung der Kommission um.

Keine Verjährung

Bei begründetem Verdacht wird der oder die Beschuldigte bis zur Klärung dienstfrei gestellt. Laut www.ombudsstellen.at
sind von 2010 bis Juni 2025 3.651 Meldungen eingegangen. Finanzhilfe gibt es in 4 Kategorien: 5.000, 15.000, 25.000 und über 25.000 Euro. In Summe wurden 37,7 Millionen Euro zuerkannt – 29,8 Millionen Finanzhilfen und 7,9 Millionen für Therapien.

Die meisten Vorfälle betreffen die Zeit vor 1980 (81,2 Prozent). Von 1980 bis 1999 ereigneten sich 16,5 Prozent und von 2000 bis Juni 2025 2,3 Prozent der Übergriffe. Verjährung spielt für die kirchliche Aufarbeitung keine Rolle. Die Mehrheit der Meldungen bezieht sich auf Heime und Betreuungseinrichtungen für Kranke oder Menschen mit Behinderung (61,3 Prozent). Schulen, Internate und Kindergärten betreffen 21,6 Prozent. Die Meldungen aus Pfarren machen 11,7 Prozent aus, jene aus Klöstern und Orden 1,9 Prozent, sonstige Zusammenhänge 3,5 Prozent.

Gewalt in verschiedenen Formen

Knapp die Hälfte der Betroffenen (47 Prozent) meldete Vorfälle sexueller Gewalt, sonst ging es um andere Formen körperlicher oder psychischer Gewalt. Die meisten Betroffenen waren zwischen 6 und 12 Jahre alt (63,3 Prozent).

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Autor:
  • Monika Slouk
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