„Im Zweifel für die Angeklagte“
HexenverfolgungIn seiner fast 800 Seiten umfassenden Studie „Toleranz und Gewalt. Das Christentum zwischen Bibel und Schwert“ (2007, mittlerweile 9. Auflage) hat der langjährige Kirchenhistoriker aus Münster Arnold Angenendt die aktuellsten Ergebnisse interdisziplinärer Forschungen zur Inquisition und zur Hexenverfolgung zusammengetragen. Anstelle von pauschalen Vorurteilen bietet Angenendt mit diesem Klassiker gleichsam Fakten ohne Ende.
Hexenverfolgung: Wer führte die Hexenprozesse?
Im Laufe der europäischen Hexenjagd waren weltliche Gerichte federführend. Die Hexenverfolgung wurde von der vermeintlich aufgeklärten Elite der damaligen Zeit betrieben, von den eifrigen Juristen in den städtischen und landesherrlichen Diensten. „Hexerei wurde Gegenstand der säkularen Justiz“, so fasst Angenendt die Entwicklung zusammen. Leider haben auch Theologen und Prediger der verschiedenen Konfessionen an den Verurteilungen mitgewirkt. Der Jesuit Martin Delrio (1551– 1608) wie auch der Weihbischof von Trier, Peter Binsfeld (1545–1598), sprachen sich beispielsweise für die radikale Verfolgung von Hexen und Hexern aus. Unheilvoll war auch die Rolle der katholischen Fürstbischöfe in Deutschland als geistliche Kurfürsten. In ihren Territorien kamen an die 5.000 vermeintliche Hexen und Hexer zu Tode, etwa ein Fünftel der insgesamt 25.000 Opfer in Deutschland. Diese geistlichen Fürsten waren nämlich auch weltliche Herren in ihren Territorien. In Spanien brachte die Inquisition die Hexenverfolgung unter ihre Kontrolle und beendete diese praktisch 1526. Während an der Wende zum 17. Jahrhundert nördlich der Alpen die Hexen-Feuer erst richtig entflammten, verurteilten der Kirchenstaat und seine Richter überhaupt keine Hexen mehr zum Tode.
Wie kam es zur Inquisition?
Auch die Inquisition als Rechtsprozess sieht Angenendt nüchtern, nämlich als einen gewissen Fortschritt. „Inquisitio“ heißt „Untersuchung“. Denn anstatt des mittelalterlichen Gottesurteils musste nun untersucht werden. Als „Beweismittel“ beim Gottesurteil dienten damals die Wasser- oder Feuerprobe oder die berüchtigten Pflugscharen: Die oder der Beschuldigte wurde gezwungen, glühende Pflugscharen durch das Dorf bis in die Pfarrkirche zu tragen. Entscheidend war der Umstand, ob nach drei Tagen die Wunde verheilt war oder nicht. War sie nicht geheilt, wurde die betreffende Person als schuldig angesehen: Gott hatte schließlich gesprochen. Das IV. Laterankonzil verbot dann solche Gottesurteile.
Hexenverfolgungen als Thema der Neuzeit
Papst Innozenz III. plädierte im Jahr 1215 nach dem Vorbild des römischen Rechts daher für eine Untersuchung, für eine Tatsachenfeststellung. Indizien und Aussagen standen im Vordergrund, ein Urteil war nur bei Geständnis oder ganz evidenten Umständen möglich. Innozenz III. plädierte auch – fast modern – für offizielle Untersucher und Ankläger. Höchst tragisch war, dass die vom Papst beauftragten Dominikaner einerseits predigten und andererseits zugleich untersuchten und auch als Richter wirkten. Die von der päpstlichen Ketzer-Inquisition Verurteilten wurden dann an den weltlichen Arm ausgeliefert. 6.000 hingerichtete Opfer werden der Spanischen Inquisition zugeschrieben, nicht die oft „polemisch unterstellten Hunderttausende oder gar Millionen“, schreibt Angenendt. Und die Gesamtzahl der von der Römischen Inquisition zwischen 1540 und 1800 Hingerichteten betrug 97 Opfer. Die Römische Inquisition exekutierte weniger Häretiker als viele Städte der Niederlande. Auch wenn die Inquisition rechtsbewusster und weniger grausam als die sonstige Justiz gewesen ist: Es darf nicht vergessen werden, dass der Gewaltverzicht in Religionsangelegenheiten der DNA der katholischen Kirche eingeschrieben ist.
Hexenverfolgungen sind kein Thema eines vermeintlich dunklen Mittelalters.
Hexenverfolgungen sind kein Thema eines vermeintlich dunklen Mittelalters, sondern ein neuzeitliches Phänomen im frühen modernen Europa. Mitte des 15. Jahrhunderts kam es zu den ersten Hexenverfolgungen, von einer richtigen Verfolgungswelle muss man in den Jahren 1590, 1619 und 1680 sprechen.
Wie viele Hexen wurden verbrannt?
In Europa fielen in 350 Jahren 50.000 Frauen und Männer der Hexenverfolgung zum Opfer, diese Zahl gilt heute als ziemlich gesichert. Jedes Opfer ist eines zu viel. Für Deutschland werden 25.000 Opfer genannt. Katholische Länder wie Spanien, Portugal, Irland oder der Kirchenstaat weisen nur Minimalzahlen auf. Während der Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland (1933 bis 1945) ließ Heinrich Himmler eine Hexen-Kartei erstellen, um nachweisen zu können, dass die römische Kirche und die Jesuiten an die neun Millionen Menschen germanischen Blutes geopfert hätten. Die NS-Rechercheure brachten es allerdings „nur“ auf rund 30.000 Kartei-Karten. Die auf abenteuerliche Weise schon im 18. Jahrhundert errechnete Zahl von neun Millionen Opfern „lebt von Polemik, ist fern aller Realität“, betont Angenendt. Hunderttausende oder gar Millionen Opfer werden aber bis in die Gegenwart immer wieder unkritisch genannt.
Die Hexen-Bücher der Ordensleute
Problematisch ist der vom Dominikaner Heinrich Institoris (eigentlich Kramer, um 1430– 1505) verfasste „Hexenhammer“, der den unreflektierten Hexenwahn stark begünstigte, aber nicht überall als kirchliches oder gar katholisches Buch angesehen wurde. Der Jesuit Friedrich Spee (1591–1635) ging hingegen in seiner „Cautio Criminalis“ mit theologischer und juristischer Kritik auf Dauer wirksam gegen die Hexenprozesse vor und setzte sich für „eine wirksame Strafverteidigung ein“, so Angenendt. Als juristische Meisterleistung Spees gilt, dass er den Grundsatz der Unschuldsvermutung („in dubio pro reo“, „im Zweifel fü den Angeklagten“) neugefasst und auch in den Hexenverfahren gefordert hat.
Gewalt gegen Frauen als neuer Hexenwahn
missio-Pressesprecher Jörg Nowak im Interview mit "Himmel & Erde" über den Hexenwahn heute.
Hier geht es zum Interview