Ein Jesuit bekämpft den Hexenwahn
Was wir der Kirche verdankenIn 45 Ländern der Welt werden auch 2024 (!) nach den Angaben des deutschen kirchlichen Hilfswerks „missio“ Frauen und Männer als „Hexen“ und „Zauberer“ verfolgt und bedroht. Aktuelle Fälle von Hexenverfolgung seien in Staaten auf allen Kontinenten mit Ausnahme von Europa nachweisbar, betonte „missio“ heuer am 8. August.
Hexenwahn: Geschichte von Verfolgung und Hinrichtungen
Dabei ist es auch in Europa erst einige Jahrhunderte her, dass die Verfolgung und Hinrichtung von „Hexen“ und „Zauberern“ verboten wurde. In Spanien war es die Inquisition, die die Hexenverfolgung unter ihre Kontrolle brachte und schon 1526 beendete. Im 17. Jahrhundert waren es Inquisitoren und Päpste, die keine Hexenprozesse mehr durchführten. Während 1572 in Rom letztmals Frauen als „Hexen“ verbrannt wurden, begann zeitgleich in Mitteleuropa die größte Verfolgung; der Höhepunkt der Hexenverfolgung in Mitteleuropa datiert auf das frühe 17. (!) Jahrhundert. Meist hatten die Hexenverfolgungen nichts mit kirchlicher Gerichtsbarkeit zu tun. Dem Hexenwahn dürften in diesen Jahrhunderten an die 50.000 Frauen und Männer zum Opfer gefallen sein. Die manchmal genannten „Millionen Opfer“ sind reine Phantasiezahlen, wie der deutsche Kirchenhistoriker Arnold Angenendt in seinem Standardwerk „Toleranz und Gewalt“ nachgewiesen hat.
Scharfe Kritik an der Folterpraxis des Hexenwahn
Der 1487 erschienene „Hexenhammer“ („Malleus maleficarum“) des deutschen Dominikaners Heinrich Kramer bewirkte nochmals eine Verschärfung der Verfolgung der „Hexen“. 1631 erschien – zuerst anonym – die Schrift „Cautio Criminalis“ (wörtlich: „Rechtlicher Vorbehalt“) des deutschen Jesuiten Friedrich Spee, der sich im katholischen Bereich gegen Folter und Hexenglauben wandte. Spee wird selbst Hexenprozesse beobachtet haben, denn er kritisierte in seiner Schrift die deutsche Folterpraxis, die „völlig abzuschaffen“ sei. Die Meisterleistung des Moraltheologen Spee bestand wohl darin, dass er die Hexenprozesse juristisch bekämpfte. Waren es doch hauptsächlich die Juristen in städtischen und landesherrlichen Diensten, die damals „Hexen“ hinrichten ließen. So gab Spee zu bedenken, dass Folter möglicherweise nicht der Wahrheitsfindung dient. Daraus leitete er die damals kühne Vermutung ab, dass die verdächtigten Frauen unschuldig seien, auch wenn sie unter Folter gestanden hatten. Wenngleich die Kritik des Jesuiten Spee nicht sofort zur Abschaffung der Hexenverfolgung beitrug, so hat er durch seine Schrift „Cautio Criminalis“ gegen den Hexenwahn in Mitteleuropa gewirkt.
Kirchenliedschätze im „Gotteslob“
Eine ganz andere Seite von Spee: Er gilt als der bedeutendste katholische Dichter des deutschen Barock. Er dichtete Kirchenlieder, die sich noch heute im „Gotteslob“ (2013) finden. Etwa „O Heiland, reiß die Himmel auf“, „Zu Betlehem geboren“ und „Lasst uns erfreuen herzlich sehr“.