50. Jahrestag der Straffreistellung

Begleitforschung zur Fristenregelung
Ausgabe Nr. 49
  • Wien und Niederösterreich
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Alternative zur Fristenregelung: Öfter brauchen schwangere Frauen gezielte Hilfen. ©iStock/morrowlight

Ansatzpunkte für effektive Hilfen für Schwangere in Not erfordern ein Wissen über ihre Situation, betonen Österreichs Bischöfe.

Österreichs Bischöfe fordern von der Politik Begleitforschung zur Fristenregelung und entsprechende Hilfsmaßnahmen, um Schwangerschaftsabbrüche entschlossen zu reduzieren. Durch Datenerhebung gelte es aufzuzeigen, „in welchen Krisen und Nöten sich schwangere Frauen befinden, um ihnen effektiv zur Seite zu stehen und Mut zum Kind zu machen“, heißt es in einer Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz. Die Ergebnisse der Begleitforschung sollen zu gezielten Hilfen führen und konkrete Ansatzpunkte für flankierende Maßnahmen finden lassen. Diese seien zwar 1973 von der Politik einstimmig beschlossen, doch bis heute nicht vollständig umgesetzt worden. Am
29. November 1973 hatte der Nationalrat die Straffreistellung für Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen, was zur seit 1. Jänner 1975 geltenden Fristenregelung führte. Diese Regelung gelte es als Entscheidung des Gesetzgebers „hinzunehmen“, halten die Bischöfe fest. Ihnen stehe auch keine moralische Verurteilung von Menschen zu, die einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich hätten. Dennoch bleibe das „Du sollst nicht töten!“ aus den Zehn Geboten weiter aufrecht. Diese Weisung schütze jene, „die auf den Schutz durch die Rechtsordnung angewiesen sind“, betonen die Bischöfe.
Auf ähnliche Weise ist es aus der Sicht der Kirchenvertreter wichtig, dass die Tötung eines Ungeborenen zumindest grundsätzlich unter Strafe stehend bleibt: Der Gesetzgeber signalisiere damit, dass das Leben des Kindes „grundsätzlich schützenswert“ sei. Ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ hingegen dürfe aus der gesetzlichen Regelung niemals abgeleitet werden, da dies ein „Widerspruch in sich“ wäre: „Es kann kein Menschenrecht sein, einer anderen Person ihr Menschenrecht auf Leben vorzuenthalten“, so die Bischöfe. Problematisch sei auch, dass ein Frauenrecht auf Abtreibung die Väter völlig aus der Verantwortung nehme. Falsch ist es nach Ansicht der Bischöfe, den Schwangerschaftsabbruch als „Gesundheitsleistung“ zu bezeichnen, gelte doch: „Weder ist eine Schwangerschaft eine Krankheit noch die Tötung des Ungeborenen die entsprechende Therapie.“

Aus diesem Grund lehne die Kirche auch die Durchführung von Abtreibungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen ab. Sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind hätten Rechte, Würde und Selbstbestimmung, die es zu wahren gelte, so die Bischöfe weiter. Eine im März präsentierte IMAS-Umfrage ergab, dass 77 Prozent der österreichischen Bevölkerung sich mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wünschen, „um ein Ja zum Kind zu ermöglichen“. Durchaus sei es so, dass sich viele Frauen bei entsprechender moralischer, sozialer und finanzieller Unterstützung für und nicht gegen ihr Kind entscheiden würden, betonen die Bischöfe.

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