Grünwidl: „Neuer Erzbischof im Advent“

Noch im „Heiligen jahr“
Ausgabe Nr. 29
  • Wien und Niederösterreich
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Seit Monaten vom SONNTAG vorbereitet: Der Cartoon mit der guten Nachricht, überbracht vom Apostolischen Administrator Josef Grünwidl.
Seit Monaten vom SONNTAG vorbereitet: Der Cartoon mit der guten Nachricht, überbracht vom Apostolischen Administrator Josef Grünwidl. © Markus Szyszkowitz

Gemäß dem Motto des Heiligen Jahres 2025 – „Pilger der Hoffnung“ – hoffen auch viele Gläubige in der Erzdiözese Wien auf die Ernennung eines neuen Erzbischofs noch in diesem Jahr. Worauf kommt es an?

Er könne sich gut vorstellen, „dass es im Advent einen neuen Erzbischof von Wien gibt. Und ich wünsche mir das auch“: Dies betonte der Apostolische Administrator Josef Grünwidl in einem Interview mit den „Niederösterreichischen Nachrichten“ (NÖN). Gegen Weihnachten werde es jedenfalls Zeit, „sonst würde meine Zeit als Administrator über ein Jahr dauern und das war bisher fast nie der Fall“, unterstrich Grünwidl. Die Geschichte der Erzdiözese Wien reicht zurück ins Jahr 1469, als das Bistum Wien offiziell errichtet wurde. 1722 wurde Wien zum Erzbistum erhoben. Seit damals gibt es Erzbischöfe ...

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Neuer Erzbischof: Eine Absage im Dezember

Ausschlaggebend ist, wie weit das Verfahren für den Wiener Bischofsstuhl schon vorangekommen ist. Es soll tatsächlich eine rechtzeitige, gute Lösung für eine Nachfolge gegeben haben, die sich aber im Dezember aus einem nicht näher bekannten Grund zerschlagen hat. „In einem solchen Fall wird nicht einfach der nächste Kandidat auf dem Dreiervorschlag gefragt. Vielmehr holt dann die Kongregation für die Bischöfe einen neuen Vorschlag beim Nuntius ein und berät ihn, bevor sie diesen dem Papst vorlegt“, sagt Michael Prüller, der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, über die Vorgangsweise: „Es könnte aber auch sein, dass ein neuer Papst ganz eigene Vorstellungen hat, welche Eigenschaften ein Bischofskandidat haben sollte, und daher alle Vorbereitungen von Nuntius und Bischofsdikasterium über den Haufen wirft und alles noch einmal ganz von vorne beginnen muss.“ Normalerweise schließt das Dikasterium pro Monat etwa acht Besetzungsverfahren ab.

Die Veröffentlichung im „Bolletino“ zählt

„Jedenfalls wird die Ernennung eines Bischofs amtlich durch die Veröffentlichung im täglichen Amtsblatt des Vatikans, im Bolletino quotidiano“, so Prüller: „Dort steht meist knapp: ,Der Heilige Vater hat den Rücktritt von der pastoralen Leitung der Diözese X, angeboten von S.E.Mons. XY, angenommen. 

Ernennung des Erzbischofs durch den Papst

Der Heilige Vater hat zum Bischof derselben Diözese den XY ernannt …‘, gefolgt von einer kurzen Beschreibung des bisherigen Amtes des neuen Bischofs und einem etwas ausführlicheren Lebenslauf desselben.“ Aufgrund des Konkordats von 1933, dem Staatsvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich, teilt der Heilige Stuhl noch vor der Ernennung den Namen des in Aussicht Genommenen oder des Erwählten der Bundesregierung mit, um zu erfahren, ob sie Gründe allgemein politischer Natur gegen die Ernennung geltend zu machen hat.

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Autor:
  • Stefan Kronthaler
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