In der Mitte der Gesellschaft und der Kirche
Tag der Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft und in die Mitte der Kirche.“ Was Weihbischof Franz Scharl im vergangenen Jahr beim Gottesdienst am Tag der Menschen mit Behinderungen gesagt hat, hat an Aktualität und Brisanz nicht verloren.
Menschen mit Behinderung erfahren indirekte Diskriminierung
„Heutzutage erfahren Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft eine indirekte Form der Diskriminierung. Es reicht nicht, alle Menschen willkommen zu heißen. Damit sich jeder zugehörig fühlt, sind Anpassungen erforderlich. Es fehlt von Worten zu Tanten“, sagt dazu Anamarija Sobočanec Šoštarić, Leiterin der „Seelsorge für Menschen mit intellektueller und mehrfacher Behinderung“ in der Erzdiözese Wien. „Bei einem Gottesdienst wie diesem sind sie Teil eines Ganzen. Sie stehen nicht am Rand, sondern sind mittendrin. Sie bekommen einen Raum in der Kirche, in dem sie sich wohl und von Gott getragen fühlen. Und ganz bestimmt tragen Feiern wie diese auch zu einem selbstverständlicheren Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen bei und sie helfen Barrieren in den Köpfen abzubauen.“
Die Würde aller Menschen
Inklusion, also die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag für alle Menschen, ist dabei der oft bemühte Begriff. Klar ist, dass im Hinblick auf eben diese aktive Teilhabe in den vergangenen Jahren viel geschehen ist. Luft nach oben bleibt aber. Und jeder Schritt hin zu mehr Inklusion ist wichtig. Erst Mitte September etwa hat Papst Leo XIV. einen neuen Artikel zum Schutz der Menschenwürde zugunsten von Menschen mit Behinderung eingeführt und dabei zugleich die Allgemeinen Vorschriften der Römischen Kurie geändert. Auch Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen können nun künftig im Vatikan arbeiten. Bislang hieß es in den Vorschriften, dass nur Menschen „in einem guten gesundheitlichen Zustand“ im Vatikan angestellt werden können. Ab sofort wird hingegen nun ein medizinischer Nachweis verlangt, dass künftige Angestellte „die seelische und körperliche Eignung für ihre jeweilige Aufgabe haben“. Überprüft und bestätigt wird diese künftig durch den vatikanischen Gesundheitsdienst. Die neuen Vorschriften gelten sowohl für Geistliche als auch für Laien. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, der die Gesetzesänderung im Namen des Papstes unterzeichnete, betont, dass es sich um einen Schritt handle, „um die Würde aller Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und die kirchlichen Institutionen konsequent inklusiv zu gestalten“.
Inklusion für Menschen mit Behinderung
Große Entscheidungen wie jene, die im Vatikan getroffen wurde, haben dabei dann natürlich einen besondere Signalwirkung, aber auch wenn Inklusion in einem kleineren Rahmen gelebt wird, macht es einen Unterschied. „Deshalb sind bei diesem Gottesdienst am 3. Dezember auch explizit, im Sinne der Inklusion, alle herzlich eingeladen – nicht nur Menschen mit Behinderungen und ihre Eltern, Geschwister und Freunde. Sondern wirklich alle, die Gottesdienst feiern wollen. Ich bin überzeugt: Inklusion tut uns allen, tut der gesamten Gesellschaft gut“, sagt Anamarija Sobočanec Šoštarić.
Termintipp:
Die Messe im Stephansdom zum Tag der Menschen mit Behinderungen wird am 3. Dezember 2025 um 12:00 Uhr gefeiert.