Sterbehilfe: Töten als „Therapieoption“

Hilfeleistung zum Suizid
Ausgabe Nr. 48
  • Soziales
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Nein zur Sterbehilfe (Euthanasie): „Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen“, sagte Kardinal Franz König bereits im Jahr 2004.
Nein zur Sterbehilfe (Euthanasie): „Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen“, sagte Kardinal Franz König bereits im Jahr 2004. ©kathbild.at/Rupprecht

Die katholischen Bischöfe in Großbritannien haben enttäuscht und besorgt auf das erste Parlamentsvotum zur möglichen Legalisierung der Suizidhilfe in England und Wales reagiert. Die Abgeordneten des britischen Unterhauses hatten am 29. November für eine Liberalisierung der Sterbehilfe gestimmt.

Der Entwurf zur Sterbehilfe enthalte grundsätzliche Mängel und Klauseln, die Anlass zur Sorge geben, erklärte der Londoner Weihbischof Sherrington, der in der Bischofskonferenz von England und Wales das Referat für Lebensschutz leitet. Neben der grundsätzlichen Ablehnung des assistierten Suizids sind die Bischöfe besonders besorgt über jene Passagen im Gesetzentwurf, „die Ärzte daran hindern, aus Gewissensgründen zu widersprechen und die Hospize und Pflegeheime, die sich nicht an der Suizidbeihilfe beteiligen wollen, unzureichend schützen“, erklärte „Lebensschutzbischof“ Sherrington. 

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Bedenken zur Sterbehilfe

Diese „ernsten Bedenken“ müssten in den nächsten Phasen der Beratungen über den Gesetzesentwurf gehört werden. „Wir haben in dieser Debatte zum Ausdruck gebracht, dass echtes Mitgefühl bedeutet, an der Seite derjenigen zu sein, die Pflege brauchen, insbesondere bei Krankheit, Behinderung und im Alter“, sagte Sherrington. Die Verbesserung der Qualität und der Verfügbarkeit von Palliativmedizin sei der beste Weg, um Leiden am Ende des Lebens zu verringern. „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen und diejenigen unterstützen, die sich in unseren Hospizen, Krankenhäusern und Pflegeheimen unermüdlich um die Sterbenden kümmern“, betonte Sherrington.

Sterbehilfe: Begleitung in den Suizid

Die Abgeordneten des britischen Unterhauses hatten am 29. November für eine Liberalisierung der Sterbehilfe votiert. Der Gesetzentwurf der Labour-Abgeordneten Kim Leadbeater sieht vor, dass unheilbar Kranke in England und Wales unter strengen Bedingungen in den Suizid begleitet werden dürfen. Bisher gilt Suizidbeihilfe als Straftat, die mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet werden kann. Mit der für Befürworter des Gesetzes erfolgreichen Abstimmung ist jedoch nur eine von mehreren Hürden im parlamentarischen Verfahren genommen. Bis zu einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind weitere Beratungen notwendig, bei denen Änderungsanträge eingebracht werden können.

Sterbehilfe als Aushöhlung der Suizidprävention

Europaweit scheint der assistierte Suizid in den letzten Jahren durch gesetzliche Regelungen mehr und mehr zur „Normalität“ zu werden. Die ethischen Fragen am Lebensende berühren besonders existenzielle Aspekte. Aus wirtschaftlicher Perspektive betrachtet kann etwa Leben jederzeit zu etwas Wertlosem werden. Die Legalisierung und Erleichterung von Selbsttötungen „höhlt defacto die Suizidprävention aus und verändert schleichend die Gesellschaft“, warnte jüngst die Direktorin des Wiener Bioethik-Instituts IMABE, Susanne Kummer. Sobald Töten als „Therapieoption“ im Raum stehe, „macht das etwas mit uns – auch mit dem Gesundheitspersonal“. Bereits jetzt gäbe es infolge der 2022 in Österreich rechtlich geschaffenen Möglichkeit der Mitwirkung an Suiziden durch Dritte bei Ärzten, Pflegekräften und in Gesundheitseinrichtungen „große Verunsicherung und ethische Konflikte“ rund um den praktischen Umgang mit Sterbe- und Suizidwünschen. 

Der Artikel stammt vom 3. Dezember 2024. 

Autor:
  • Stefan Kronthaler
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