Segen für homosexuelle Paare

Kardinal Schönborn nimmt Stellung
Ausgabe Nr. 12
  • Meinung
Autor:
Kardinal Schönborn im Interview zum Thema Segnung von homosexuellen Menschen
Ein Segen ist keine Belohnung für Wohlverhalten, sondern eine Bitte um Schutz und Hilfe von oben. ©Erzdiözese Wien/Stephan Schönlaub

Eine Stellungnahme der vatikanischen Glaubenskongregation vom 15. März führt zu kontroversiellen Diskussionen. Es geht um die Verneinung der Möglichkeit, gleichgeschlechtlichen Paaren seitens der Kirche einen Segen zu erteilen. Wenn dies auch kein Urteil über die Person darstelle, wie betont wird. Papst Franziskus gab zu der Erklärung sein Einverständnis.

In der österreichischen Kirche gab es seither viele kritische Reaktionen von Einzelpersonen, Theologen und Organisationen. Einige Pfarren in der Erzdiözese Wien erklärten sich mit homosexuellen Menschen solidarisch, manche Seelsorger lehnen die Stellungnahme aus dem Vatikan öffentlich ab.

Die Redaktion hat einen Leserbrief an den SONNTAG exemplarisch für die Fragen und die Diskussion an Kardinal Christoph Schönborn weitergegeben:
„Vor Gott sind alle Menschen gleich. Jesus hat alle Menschen gleichbehandelt. Mein Sohn ist auch homosexuell und glücklich verheiratet, war jahrelang Ministrant und gläubiger Christ. Ich bin wieder einmal schwer enttäuscht von der katholischen Kirche. Man darf sich nicht wundern, wenn viele Menschen sagen: ‚Mit Gott habe ich eine gute Beziehung, aber mit der Kirche habe ich große Probleme.‘ Ich bin schon gespannt, wie eure Haltung dazu ist.“

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Wir haben unseren Wiener Erzbischof gefragt: Kardinal Schönborn, was sagen Sie diesem betroffenen Vater und dieser offenbar gläubigen Familie?

Kardinal Christoph Schönborn: Ich gehe von einer ganz einfachen Beobachtung aus: Viele Mütter segnen ihre Kinder. Meine Mutter macht es immer noch bis heute. Ich gehe nicht weg von Zuhause, ohne dass sie mich segnet. Eine Mutter wird den Segen nicht verweigern, auch nicht, wenn ihr Sohn oder ihre Tochter Lebensprobleme hat. Im Gegenteil. Und genauso ist es in dem Fall dieses Leserbriefes, wenn der Sohn sich outet, dass er gleichgeschlechtlich empfindet und auch gleichgeschlechtlich liebt. Die Eltern werden, gerade wenn sie gläubig sind, diesem Kind, diesem Sohn oder dieser Tochter doch nicht den Segen verweigern.

Ich war nicht glücklich über diese Erklärung der Glaubenskongregation. Und zwar aus dem einfachen Grund: Die Botschaft, die medial rübergekommen ist, war nur ein ‚Nein‘. Und zwar ein ‚Nein‘ zum Segen; und das ist etwas, was viele Menschen zuinnerst verletzt, als würden sie spüren und sagen: ‚Mutter, hast du keinen Segen für mich? Ich bin doch auch dein Kind.‘ Die Kirche ist, wie man traditionellerweise sagt, Mater et Magistra, Mutter und Lehrerin. Sie muss lehren, aber sie ist zuerst Mutter. Und viele gleichgeschlechtlich Empfindende und Lebende sind gerade in dieser Frage besonders sensibel: ‚Ist uns die Kirche Mutter?‘ Und sie bleiben Kinder Gottes. Und sie wollen auch die Kirche als Mutter sehen und deshalb hat diese Erklärung viele so besonders schmerzlich getroffen, weil sie das Empfinden haben, sie werden von der Kirche abgelehnt.

 

Manchmal bitten mich Leute auf der Straße um einen Segen. Dann frage ich nicht genau nach ihren Lebensverhältnissen, sondern ich gebe ihnen gerne diesen Segen.

Kardinal Christoph Schönborn

 

Dass hinter dem Anliegen dieser römischen Erklärung auch ein positives Anliegen gefunden werden kann, ist überhaupt nicht rübergekommen. Nämlich die hohe Wertschätzung der sakramentalen Ehe, die in der heutigen Welt fast schon eine Seltenheit geworden ist. Die aber etwas Großes und Heiliges ist, der Bund von einem Mann und einer Frau. Ein Bund fürs Leben, vor Gott versprochen und geschlossen, der dann auch zu Kindern führen kann, die als Geschenk Gottes empfunden werden. Deshalb ist das berechtigte Anliegen der Glaubenskongregation, dass durch eine Segnungsfeier nicht der Eindruck entsteht, dass hier eine sakramentale Ehe geschlossen wird.

Aber dieses „Ja“ zur Familie muss man nicht in einem „Nein“ zu allen anderen Formen sagen. Die Kirche hat sich längst daran gewöhnt – es war ein schmerzlicher, langer Prozess –, dass sie nicht die einzige Stimme ist, die über Partnerschaften ein Wort zu sagen hat. Seit dem 19. Jahrhundert hat der Staat die Souveränität der Kirche über die Ehe zurückgenommen, und es ist für uns selbstverständlich – auch für die Kirche –, dass man sich zuerst zivil verheiratet, ehe man kirchlich heiratet. Und trotzdem ist das staatliche Verständnis von Ehe als einem Vertrag etwas wesentlich anderes als das Verständnis der sakramentalen Ehe. Damit leben wir längst.

Die Frage, ob man gleichgeschlechtliche Paare segnen kann, gehört in die gleiche Kategorie wie die Frage, ob dies bei Wiederverheirateten oder Partnerschaften ohne Trauschein möglich ist. Und hier ist meine Antwort relativ einfach: Wenn die Bitte um den Segen keine Show ist, also nicht nur eine Art Krönung von einem äußerlichen Ritual, wenn die Bitte um den Segen ehrlich ist, es wirklich die Bitte um den Segen Gottes für einen Lebensweg ist, den zwei Menschen, in welcher Situation auch immer, zu gehen versuchen, dann wird man ihnen diesen Segen nicht verweigern. Auch wenn ich als Priester oder Bischof sagen muss: ‚Das ganze Ideal habt ihr nicht verwirklicht. Aber es ist wichtig, dass ihr euren Weg auf der Basis menschlicher Tugenden lebt, ohne die es keine gelungene Partnerschaft gibt.‘ Und das verdient einen Segen. Ob die richtige Ausdrucksform dafür eine kirchliche Segnungsfeier ist – darüber muss man gut nachdenken.

Autor:
  • Sophie Lauringer

Kardinal Schönborn

„Eine Mutter wird den Segen nicht verweigern!“

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