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sprich: das S-chísma; von griech. σχίσμα [s-chísma]: Spaltung; σχίζειν
[s-chízeïn]: scheiden, spalten, trennen.
Nach römisch-katholischer Kirchenlehre bezeichnet Schisma einen Verstoß
gegen die Einheit der Kirche, der weder Glaubensabfall (Apostasie) bedeutet,
sondern gegen die gottesdienstliche und soziale Gemeinschaft der Christen
gerichtet ist.
Schisma wird (mit Thomas von Aquin) als Verfehlung gegen den Frieden als
Frucht der Liebe verstanden. Sofern der Papst (mit den Bischöfen)
Repräsentant der (im Schisma verletzten) kirchlichen Einheit ist, wird
Schisma kirchenrechtlich auch als Verweigerung der Unterordnung unter den
Papst und als Loslösen von der kirchlichen Gemeinschaft definiert.
Die Kirche gründet in der durch den heiligen Geist geschenkten Anteilhabe an
der göttlichen Versöhnung. Jede Störung der Gemeinschaftlichkeit der Kirche
(Communio) auf allen Ebenen – auf Pfarrebene angefangen – kann daher
tendenziell schismatisch sein, was nicht bedeutet, dass jede Verschiedenheit
in der Auffassung ein Schisma darstellt, da die kirchliche Einheit plural
ist und sich geschichtlich in den vielen Charismen verwirklicht.
Kirchliche Spannungen und Konflikte sind in der Gestalt kirchlicher Einheit
angelegt. Sie sind solange nicht Schisma, als die eucharistische
Gemeinschaft nicht zerstört wird.
Alle Getauften – auch die Repräsentanten kirchlicher Einheit – müssen sich
der Gefahr bewusst sein, durch eigenes Versagen und Sünde zu aktivem Schisma
beizutragen.
31.07.2009 |