 Was vom öffentlichen Bußverfahren übrig blieb: Zu Beginn der Fastenzeit wurden die Büßer mit Asche bestreut – davon blieb das Aschenkreuz, das (spätestens seit dem 10. Jh.) am Aschermittwoch allen Gläubigen auf die Stirn gezeichnet wird.
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Die junge Kirche der ersten Jahrhunderte musste die schmerzliche Erfahrung
machen, dass Christen auch nach dem Empfang der Taufe, die alle Sünden
tilgt, erneut schwere Schuld auf sich laden. Sind diese Menschen nun etwa
auf immer verloren? Oder können sie Vergebung für ihre Sünden finden? Dies
war nun die große Frage.
Waren einige der Meinung, dass manche Sünden wirklich unverzeihbar seien, so
kam man im 3. Jahrhundert zu der Entscheidung, dass dem sündigen Christ noch
ein einziges Mal die Möglichkeit gegeben sein sollte, die Reinheit der
Taufgnade und die Gemeinschaft mit Gott wiederzugewinnen. So entwickelte
sich das kanonische Bußverfahren: die sogenannte Paenitentia Secunda, die
Zweite Buße; die ”Rettungsplanke nach dem Schiffbruch“, wie der Kirchenvater
Hieronymus sie nennt, die vor dem Ertrinken rettet.
Der Sünder war verpflichtet, die ”Todsünden“ (Glaubensabfall, Ehebruch,
Mord) seinem Bischof zu bekennen und wurde im Gottesdienst, vor der
Gemeinde, in den Büßerstand aufgenommen. Der Bischof legte ihm Bußwerke auf,
die er zu verrichten hatte: gute Werke der Gottes- und Nächstenliebe, Gebet,
Fasten, Enthaltsamkeit. Während der Bußzeit, die je nach Schwere der Schuld
von den wenigen Wochen der Fastenzeit sogar bis zu mehreren Jahren betragen
konnte, war der Sünder von der Kommuniongemeinschaft ausgeschlossen, trug
ein eigenes Büßergewand und durfte weder heiraten noch ehelichen Verkehr
haben.
Wiederaufnahme in die Gemeinschaft
Hatte er so seine Reue und Umkehr angemessen bewiesen, wurde er feierlich
vom Bischof von seinen Sünden losgesprochen und wieder in die volle
Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. Darin kommt die erbarmende Verzeihung
Gottes zum Ausdruck.
Doch diese Zweite Buße wurde nur ein einziges Mal im Leben gewährt.
Rigoristische Strenge, Furcht vor Rückfall und die drückende Last des
Büßerstandes ließen die Menschen die Buße möglichst weit bis an ihr
Lebensende hinauszögern. Der Ausnahmefall, die Krankenbuße, wurde zum
Normalfall. Die Paenitentia Secunda verlor ihre Funktion als Rettungsplanke
für ein gelingendes christliches Leben. Schon im 6. Jahrhundert wurde sie
fast nicht mehr praktiziert.
Neue Form der Buße
In der iro-schottischen Kirche jedoch hatte sich eine neue Form der
Buße entwickelt, die sich nun auch diesseits des Ärmelkanals durch
Missionare verbreitete: die Einzelbeichte vor einem Priester. Aus der
Seelenführung der klösterlichen Tradition kommend, erwuchs so nun bis ins
13. Jahrhundert hinein die Form des einen Bußsakramentes, wie wir sie heute
kennen: die Beichte.
Lag bisher der Hauptaspekt für die Vergebung in der Verrichtung der
Bußwerke, verschob sich dieser nun auf den Akt des Sündenbekenntnisses als
Zeichen von Umkehr und Reue. Weil es der Kirche um das Seelenheil ihrer
Gläubigen geht, hatte sie das Sakrament leichter praktizierbar gemacht: Die
Buße war geheim und wiederholbar geworden. Die Last des öffentlichen
Charakters war verschwunden, sie war nicht mehr außergewöhnlich und
diskriminierend.
Das Bußsakrament an sich ist immer dasselbe geblieben. Seine Form jedoch hat
sich entwickelt. Es braucht das der jeweiligen Zeit entsprechende
Gewand.
Tobias Hasselmeyer
Studierende schreiben für den ”Sonntag“Theologiestudierende schreiben für Leserinnen und Leser des ”Sonntag“: Die
Serie über das Sakrament der Umkehr und Versöhnung entsteht in
Zusammenarbeit mit dem Institut für Moraltheologie an der
Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.
»www.univie.ac.at/ktf«
Diesen Bericht lesen Sie auf Seite 7 der aktuellen Ausgabe von "Der Sonntag"
Nr. 10 vom 8. 3. 2009 (erhältlich in Ihrer Kirche).
06.03.2009 |