Ausgabe Nr. 06 - 12.02.2012
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Vom Bußverfahren zur Beichte
Das Bußsakrament hat sich in seiner Form durch die Jahrhunderte entwickelt: über Kontinuität und Wandel in der Geschichte.

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Was vom öffentlichen Bußverfahren übrig blieb: Zu Beginn der Fastenzeit wurden die Büßer mit Asche bestreut – davon blieb das Aschenkreuz, das (spätestens seit dem 10. Jh.) am Aschermittwoch allen Gläubigen auf die Stirn gezeichnet wird.

Die junge Kirche der ersten Jahrhunderte musste die schmerzliche Erfahrung machen, dass Christen auch nach dem Empfang der Taufe, die alle Sünden tilgt, erneut schwere Schuld auf sich laden. Sind diese Menschen nun etwa auf immer verloren? Oder können sie Vergebung für ihre Sünden finden? Dies war nun die große Frage.

Waren einige der Meinung, dass manche Sünden wirklich unverzeihbar seien, so kam man im 3. Jahrhundert zu der Entscheidung, dass dem sündigen Christ noch ein einziges Mal die Möglichkeit gegeben sein sollte, die Reinheit der Taufgnade und die Gemeinschaft mit Gott wiederzugewinnen. So entwickelte sich das kanonische Bußverfahren: die sogenannte Paenitentia Secunda, die Zweite Buße; die ”Rettungsplanke nach dem Schiffbruch“, wie der Kirchenvater Hieronymus sie nennt, die vor dem Ertrinken rettet.

Der Sünder war verpflichtet, die ”Todsünden“ (Glaubensabfall, Ehebruch, Mord) seinem Bischof zu bekennen und wurde im Gottesdienst, vor der Gemeinde, in den Büßerstand aufgenommen. Der Bischof legte ihm Bußwerke auf, die er zu verrichten hatte: gute Werke der Gottes- und Nächstenliebe, Gebet, Fasten, Enthaltsamkeit. Während der Bußzeit, die je nach Schwere der Schuld von den wenigen Wochen der Fastenzeit sogar bis zu mehreren Jahren betragen konnte, war der Sünder von der Kommuniongemeinschaft ausgeschlossen, trug ein eigenes Büßergewand und durfte weder heiraten noch ehelichen Verkehr haben.

Wiederaufnahme in die Gemeinschaft
Hatte er so seine Reue und Umkehr angemessen bewiesen, wurde er feierlich vom Bischof von seinen Sünden losgesprochen und wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. Darin kommt die erbarmende Verzeihung Gottes zum Ausdruck.

Doch diese Zweite Buße wurde nur ein einziges Mal im Leben gewährt. Rigoristische Strenge, Furcht vor Rückfall und die drückende Last des Büßerstandes ließen die Menschen die Buße möglichst weit bis an ihr Lebensende hinauszögern. Der Ausnahmefall, die Krankenbuße, wurde zum Normalfall. Die Paenitentia Secunda verlor ihre Funktion als Rettungsplanke für ein gelingendes christliches Leben. Schon im 6. Jahrhundert wurde sie fast nicht mehr praktiziert.

Neue Form der Buße
In  der iro-schottischen Kirche jedoch hatte sich eine neue Form der Buße entwickelt, die sich nun auch diesseits des Ärmelkanals durch Missionare verbreitete: die Einzelbeichte vor einem Priester. Aus der Seelenführung der klösterlichen Tradition kommend, erwuchs so nun bis ins 13. Jahrhundert hinein die Form des einen Bußsakramentes, wie wir sie heute kennen: die Beichte.

Lag bisher der Hauptaspekt für die Vergebung in der Verrichtung der Bußwerke, verschob sich dieser nun auf den Akt des Sündenbekenntnisses als Zeichen von Umkehr und Reue. Weil es der Kirche um das Seelenheil ihrer Gläubigen geht, hatte sie das Sakrament leichter praktizierbar gemacht: Die Buße war geheim und wiederholbar geworden. Die Last des öffentlichen Charakters war verschwunden, sie war nicht mehr außergewöhnlich und diskriminierend.

Das Bußsakrament an sich ist immer dasselbe geblieben. Seine Form jedoch hat sich entwickelt. Es braucht das der jeweiligen Zeit entsprechende Gewand.
    Tobias Hasselmeyer

Studierende schreiben für den ”Sonntag“

Theologiestudierende schreiben für Leserinnen und Leser des ”Sonntag“: Die Serie über das Sakrament der Umkehr und Versöhnung entsteht in Zusammenarbeit mit dem Institut für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.
»www.univie.ac.at/ktf«






Diesen Bericht lesen Sie auf Seite 7 der aktuellen Ausgabe von "Der Sonntag" Nr. 10 vom 8. 3. 2009 (erhältlich in Ihrer Kirche).

06.03.2009

Kurz notiert

Gold für CD der Mönche

Vorzeitige Weihnachtsfreude gab es bei den Heiligenkreuzer Mönchen: „Wir feiern, dass unsere CD ,Chant – Amor et Passio’ in nur fünf Wochen Goldstatus erreicht hat”, berichtete P. Karl Wallner, Leiter des neuen, klosterinternen Musiklabels „Obsculta-Music”.

Der Erfolg zeige, dass es eine Sehnsucht der Menschen nach geistlicher Musik gebe, so P. Karl: „Der gregorianische Choral hätte nicht so lange überlebt, wenn in ihm nicht etwas Zeitloses und Göttliches stecken würde.”

Weitere Infos: www.stift-heiligenkreuz.org