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Österreichs Bischöfe wollen mit zusätzlichen Maßnahmen einen noch wirksameren Umgang der kirchlichen Verantwortungsträger mit Fällen von sexuellem Missbrauch sicherstellen.
Bei ihrer Frühlingsvollversammlung in St. Pölten wurde von der Bischofskonferenz eine österreichweite innerkirchliche Regelung in Auftrag gegeben. Basis sind die bestehenden Richtlinien der Erzdiözese Wien, die Vorbildcharakter haben.
Die einzelnen Diözesen haben in den vergangenen 15 Jahren eine Reihe von Maßnahmen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch getroffen – so bestehen in allen Diözesen Ombudsstellen für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche.
Diese sollen nun österreichweit eng vernetzt sowie die Männer- und Frauenorden in die Arbeit der Ombudsstellen einbezogen werden, erläuterte Kardinal Christoph Schönborn vor Journalisten: „Die katholische Kirche hat auf weltkirchlicher Ebene sehr strenge Maßnahmen gesetzt”, sagte der Kardinal und wies auf die vatikanische Richtlinie „Delicta graviora” aus dem Jahr 2001 hin, wonach jeder begründete Verdachtsfall von den Bischöfen an die Glaubenskongregation zu melden ist.
Bei schweren Fällen könnten die Konsequenzen bis zur „Laisierung” – der Entlassung aus dem Priesteramt – der Täter reichen. Auch könne die Verjährungsfrist kirchlicherseits in solchen Fällen aufgehoben werden, was nach staatlichem Recht nicht möglich sei.
An die Kirche würden zurecht hohe ethische Maßstäbe angelegt, so die Bischöfe in ihrer Erklärung, die „großen Respekt” vor jenen bekunden, „die bereit sind, über ihre Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld zu sprechen”.
Schönborn wies darauf hin, dass sexueller Missbrauch ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und Problem darstelle. Die Kirche werde mit allen gesellschaftlichen Kräften zusammenarbeiten, um wirkungsvoll gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen.
Beim Thema Migration und Asyl zeigen die Bischöfe Verständnis für die „Verunsicherung vieler Mitbürger”. Zugleich mahnen die Bischöfe zu einer „Abrüstung der Worte” und betonen, dass das Recht auf Asyl ein „verbrieftes Menschenrecht” sei, „das ungerecht Verfolgten Schutz garantiert. Daher geht es nicht an”, so die Bischöfe, „dass Menschen vorbeugend kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil sie Asyl suchen.”
Auch der Asyl-Missbrauch durch Einzelne dürfe dieses Grundrecht nicht in Frage stellen. Die Bischöfe plädieren für Integration von Asylsuchenden und Einwanderern durch Bildung, Wohnraum, Beschäftigung, Mitbestimmung und Spracherwerb.
Sorge bereitet den Bischöfen die soziale Lage: In Österreich seien mehr als eine Million Menschen armutsgefährdet, die Schere zwischen „Besitzenden” und „Nichtbesitzenden” öffne sich weiter.
Die Bischöfe fordern eine „bedarfsorientierte Mindestsicherung”. Christen und ihre Gemeinschaften würden die Verantwortungsträger in Wirtschaft und Politik unterstützen, um die Auswirkungen der Krise für Österreich zu mindern.
Besonders würdigte Schönborn die Arbeit der rund 45.000 Frauen und Männer in den Pfarrgemeinderäten, die „ein Netzwerk der Nächstenliebe bilden”. Bei einer Wallfahrt und einem Kongress (13. bis 15. Mai) in Mariazell werden die Pfarrgemeinderäte und Bischöfe zusammentreffen, um sich für die Zukunft Pfarrpastoral zu rüsten.
(red)