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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird über das umstrittene Kruzifix-Urteil vor einer Großen Kammer neu verhandeln.
Ein aus fünf Richtern bestehendes Gremium billigte die Überweisung des Falls an eine aus 17 Richtern bestehende Große Kammer, wie der Gerichtshof am Dienstag in Straßburg mitteilte. Italien hatte Ende Jänner gegen die Entscheidung zum Verbot von Kruzifixen in italienischen Klassenzimmern Widerspruch eingelegt.
Gegen die Entscheidung der 17 Richter ist kein Einspruch mehr möglich. Wann das Urteil der Großen Kammer ergeht, ist offen. Das Verfahren werde in jedem Fall mehrere Monate in Anspruch nehmen, hieß es.
Die von Rom dem Straßburger Gericht übermittelte Begründung für den Wunsch nach einer Neuverhandlung umfasste mehr als elf Seiten. Italien argumentierte u. a., dass der Staat zwar die Pflicht hat, Neutralität gegenüber den Religionen zu wahren. Das bedeute aber nicht absolute Unparteilichkeit.
Denn durch sie werde in Wahrheit Partei ergriffen für die Seite der Nicht- oder Anti-Religiösen. Weiters sei das Kreuz in Italien nicht nur ein religiöses Symbol, sondern habe auch identitätsstiftende Wirkung. Italiens Außenminister Franco Frattini begrüßte am Dienstag die Wiederaufnahme der Kruzifix-Prozesses.
(red)