 Politik soll auch jene mehr unterstützen, die mehr Kinder wollen.
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„In Zeiten abnehmender Verbindlichkeiten in vielen Lebensbereichen gewinnt die Stabilität familialer Beziehungen eine neue Bedeutung für die betreffenden Personen wie auch für die gesamte Gesellschaft”, betont Prof. Günter Danhel, Direktor des kirchlichen „Instituts für Ehe und Familie” (IEF) im Gespräch mit dem „Sonntag”.
Danhel hatte bei der Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness” am 20. Jänner im Nationalrat referiert.
Von der Kinderzahl hänge vor allem die Erhaltung der sozialstaatlichen Sicherungen ab, insbesondere des Sozialversicherungssystems. Darüber hinaus gehe es um die für alle relevante existenzielle Frage einer „Fortsetzung der Gesellschaft”.
 Prof. Günter Danhel ist Leiter des Instituts für Ehe und Familie.
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„Familie steht immer in der Spannung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit, Emotionalität und Rationalität”, sagt Danhel. Bis heute kam es in Österreich bedauerlicherweise nie – wie etwa in Deutschland – zu einer sachlich sinnvollen Bündelung aller Generationen- und Geschlechterkompetenzen in Form eines eigenen Familienministeriums.
Systematische familienpolitische Überlegungen führten 1955 zum gesetzlichen „Familienlastenausgleich”. In den diesbezüglichen Erläuterungen heißt es: „Der Ausgleich der Familienlasten hat zwischen denjenigen zu erfolgen, die die Lasten im Interesse der gesamten Gesellschaft tragen, und jenen, die solche Lasten nicht zu tragen haben, jedoch bewusst oder unbewusst daraus Nutzen ziehen, dass andere es für sie tun. Der Ausgleich der Familienlasten hat durch steuerpolitische Maßnahme und durch Gewährung von Beihilfen zu erfolgen.”
Danhel: „Damit wurde auch klar zum Ausdruck gebracht, dass Kinder einen positiven Effekt für die ganze Gesellschaft darstellen und den Generationenvertrag konstituieren und sichern.” Bei diesen Überlegungen gehe es immer um den „horizontalen” Ausgleich zwischen denen, die Verantwortung für Kinder tragen, und den Kinderlosen – nicht um den Ausgleich zwischen „Arm” und „Reich”.
Höhere KinderzahlFraglos sei es „fundamentales Recht aller Paare, über Zahl und Abstand der Geburten frei, informiert und verantwortlich zu entscheiden”. Allerdings wurde „Familienplanung” (allzu-)lange einseitig unter dem Gesichtspunkt einer Beschränkung der Geburtenzahlen gesehen.
Danhel: „Ist es nicht ebenso sinnvoll wie notwendig, durch eine angemessene Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen allen, die eine höhere Kinderzahl anstreben, dies auch ohne schwerwiegende Nachteile, wie sie derzeit noch bestehen, zu ermöglichen?”. Danhel: „Dazu kommt, dass die Finanzierungsgrundlage für den Familienlastenausgleichsfonds einer nachhaltigen Konsolidierung bedarf, um die Finanzierungssicherheit seiner Maßnahmen zu gewährleisten.” Für ihn ist es „höchste Zeit, den Familienlasten- zu einem Familienleistungsausgleich weiterzuentwickeln. Voraussetzung dafür ist die bessere Wahrnehmung, Bewertung und Abgeltung von Leistungen wie Erziehung, Betreuung und Pflege, die in und durch Familien erbracht werden.”
In der Sozialversicherung sollten Kinder „viel stärker als bisher Berücksichtigung finden und der Generationenvertrag als Vertrag zwischen drei (!) Generationen bewusst gemacht werden”, betont Danhel.
(red)
28.01.2010 |