Ausgabe Nr. 06 - 12.02.2012
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Bischöfliche Visitation
Weihbischof Krätzl erklärt, worum es bei der bischöflichen Visitation von Pfarren geht und was dabei passiert.

Frage: „Seit wann gibt es die offizielle bischöfliche Visitation der Pfarren und was passiert dabei?”

Die frühesten Visitationen – von lateinisch visitare = besuchen – in der Bedeutung eines (Kontroll)Besuches einer übergeordneten Kirchenbehörde in einer Pfarrgemeinde, sind schon seit der Mitte des 4. Jahrhunderts bezeugt.

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DDr. Helmut Krätzl ist emeritierter Weihbischof der Erzdiözese Wien.

Heute ist der Diözesanbischof nach dem Kirchenrecht (can. 396) verpflichtet, die Pfarren seiner Diözese wenigstens alle fünf Jahre zu visitieren. Er kann sich aber auch vertreten lassen.

In der Erzdiözese Wien teilt der Herr Kardinal diese Aufgabe mit seinen Weihbischöfen. Über den Inhalt gibt es keine genauen Vorschriften, so trägt jede Visitation auch die persönliche Note des jeweiligen Visitators.

Ich visitiere nun schon seit 33 Jahren. Dabei habe ich fast alle Dekanate in der Stadt Wien besucht, und etliche Dekanate in den Landvikariaten. Mir geht es vor allem um einen persönlichen „Besuch”. Die zwei Schwerpunkte sind eine Sitzung mit dem Pfarrgemeinderat, um die Situation der Gemeinde kennen zu lernen, und eine Gemeindemesse, in der ich „programmatisch” zu predigen versuche.

In der Stadt  schließe ich die Visitation nach Möglichkeit mit einem Gemeindeabend, wo ich ein Resümee ziehe und Gelegenheit zu „Fragen an den Bischof” gebe.

Meine Absicht bei der Visitation ist, dass die Gemeinde über den Iststand reflektiert und  sich der jeweils neuen Herausforderung bewusst wird. Für mich ist eine Visitation dann „gelungen”, wenn es mir gelingt, die Gemeinde zu ermutigen und ihr zu mehr Freude am Glauben zu verhelfen. Oft komme ich innerlich aufgebaut nach Hause zurück. 

Große Sorgen bereitet mir, wenn das Gemeindeleben aus welchem Grund immer gestört ist. Das würde dann eine besondere „Nachbetreuung” erfordern.

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(red)

04.03.2010