Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird über das umstrittene Kruzifix-Urteil vor einer Großen Kammer neu verhandeln (mehr).
Es hatte zuerst in Italien, danach in mehreren Staaten Überraschung, Betretenheit, Empörung ausgelöst. Als „schlichtweg nicht akzeptabel” hatte es Kardinal Schönborn bezeichnet und „ein Fehlurteil” genannt, von dem er hoffe, dass es keinen Bestand haben werde.
Das Urteil hatte mit Bezugnahme auf das Recht jedes Menschen auf Religionsfreiheit Kreuze aus italienischen Schulklassenzimmern verbannt. Viele Menschen haben nicht verstanden, dass eben jenes Recht auf Religions-„freiheit” gleichzeitig ein Recht darauf bedeuten sollte, nicht mit Religion und deren Ausdruck in Berührung zu kommen.
Ein Aspekt, um den zahllose Diskussionen kreisten und der viel mehr Menschen, als es im europäischen Alltag üblich ist, die Frage der Religion, der Glaubensüberzeugung und des Rechts der Glaubensausübung ins Bewusstsein gerückt und wichtig gemacht hat.
Während viele Christen in Europa lax, lau, leise geworden sind, ringen andere schwer darum, wie Zeugnis vom Glauben gegeben werden kann und wie sie den Glauben an ihre Kinder „weitergeben” können. Und wieder andere zerbrechen sich den Kopf, wie sie ihre Kinder davor behüten können.
Ein Indiz dafür, dass die Glaubensfrage für jeden einzelnen Menschen zuletzt doch wichtiger ist, als er andere und sich selbst manchmal „glauben” machen will?
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(red)