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Eine „Missachtung des Bürgerwillens” konstatiert der Präsident des Katholischen Familienverbands Österreich nach Bekanntgabe der vom Bundeskanzleramt nominierten Mitglieder des neuen ORF-Publikumsrates.
Im Bereich „Eltern bzw. Familien” kam mit Gerald Netzl der bei den Wahlen drittgereihte Kandidat zum Zug. Er hat 29.000 Stimmen erreicht, während Steindl mit 75.532 Stimmen das fünftbeste Ergebnis aller Kandidaten bei der Publikumsratswahl erzielte.
Steindl sieht die Benennungspraxis als Signal dafür, dass der hohe Stellenwert der Familie der Parteipolitik geopfert worden sei.
Ganz so kann man es wohl nicht sagen. Beim Vorsitzenden des Österreichischen Verbandes der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen muss ebenfalls Interesse am Stellenwert der Familie vorausgesetzt werden.
Doch bleibt die Frage, was bei seiner Nominierung die Differenz von 46.532 Stimmen wettgemacht hat. Überraschende Entscheidung auch bei der 2001 eingeführten Behindertenvertretung im Publikumsrat.
Die Funktion, bisher von Behindertenaktivisten besetzt, wird im neuen ORF-Publikumsrat von zwei nicht-behinderten Vertretern, Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker und Mag. Erich Fenninger, wahrgenommen – obwohl es mit dem Vizepräsidenten des Österreichischen Gehörlosenbundes Lukas Huber einen Kandidaten mit Behinderung gegeben hat.
Warum wohl? Allerdings kann man Bundeskanzler Faymann nicht vorwerfen, diesen Stil der Platzbesetzung und Raumverdrängung erfunden zu haben.
(red)
25.02.2010 |