Ausgabe Nr. 06 - 12.02.2012
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Warum der Staat Religion braucht
Welche Rolle kommt den Religionen im säkularen Rechtsstaat zu? Der „Sonntag” sprach mit dem Leiter der Kontaktstelle für Weltreligionen (KWR), Rektor Petrus Bsteh.

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Msgr. Petrus Bsteh ist Rektor der Kontaktstelle für Weltreligionen.

„Die religiöse Basis ist heute in Europa überaus dürftig, schmal und geistig dürr geworden”, sagt Rektor Petrus Bsteh. Er erinnert sich, dass Robert Schumann, tief gläubiger Katholik und einer der Gründerväter der Europäischen Gemeinschaft, nach Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 zu ihm, Bsteh, gesagt habe: „Dieses ,Gebäude’ ist wichtig für den Frieden in Europa. Aber es wird nicht tragen ohne religiöse Basis.”

Der „Sonntag” sprach mit Rektor Bsteh im Vorfeld einer Tagung der KWR über die Religionen im säkularen Rechtsstaat (siehe unten).

Bsteh sieht mit Sorge, dass die einzelnen säkularen Staaten Europas auf Distanz zu den Kirchen und zu Religionsgemeinschaften gehen. Er verweist auf das bekannte Diktum des deutschen Rechtsphilosophen Ernst-Wolfgang Böckenförde, wonach der freiheitliche, säkulare Staat von Voraussetzungen lebe, „die er selbst nicht garantieren kann”.

Bsteh: „Die Voraussetzungen sind wesentlich religiöse Werte und Sinngebungen.” Denn die „Urverfassung des Menschen” liege in der Religiosität. Darin liege auch die Bedeutung der Religion für den Staat.

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„Die religiöse Basis ist schmal und geistig dürr geworden“, konstatiert Rektor Bsteh.

Rektor Bsteh sieht die Kirchen gefordert: „Die Kirchen selbst müssen aktiv werden. Sie müssen sich aus eigener Initiative zu Wort melden und Vorgaben machen, an denen die säkularen Institutionen nicht ohne weiteres vorbeigehen können.” Bsteh hat Zweifel, ob dies in ausreichendem Maß geschieht.

Für wichtige Themen der Zukunft Europas wie etwa jene der Wirtschaftethik, der Menschenrechte und der Migration müssten die Religionen einbezogen werden. Dabei stelle sich vor dem Hintergrund der pluralistischen Gesellschaft ein Problem, sagt Bsteh: „Welche Kriterien legt der Staat an, um zu unterscheiden: Was ist wirklich Religion und wird daher staatlich anerkannt, und was nennt sich bloß so – wie manche pseudo-
religiösen Bewegungen?”.

Wenn der Staat in falscher Toleranz zweifelhafte Gruppen und Bewegungen, die sich „Religionen”, gar „Kirchen”, nennen, anerkennt, werde das Gespräch über die großen wichtigen Themen blockiert, befürchtet Bsteh. Nicht nur die Mitgliederzahl müsse Kriterium sein, sondern etwa „eine geistesgeschichtliche Tradition, die sich auch in Kunst und Kultur einträgt”.

Die Anfänge des säkularen Rechtsstaats, der sich institutionell mit keiner bestimmten Religion identifiziert und dadurch Religionsfreiheit gewährt, gehen bis ins Mittelalter zurück: „Der säkulare Rechtsstaat ist ein Kind großer mittelalterlicher Theologie”, so Bsteh. „Die Kirche hat damals erkannt, dass sich die Gesellschaft in den hochmittelalterlichen Neugründungen der Städte emanzipiert, besonders in den Wissenschaften.”

Die Kirche selber habe sich bemüht, den emanzipierten Strukturen einer anbrechenden modernen Gesellschaft Autonomie zuzugestehen. Zugleich habe sie daran erinnert, dass diese Autonomie von christlich-religiösen Wurzeln ausgeht – in der Überzeugung, dass dieser Ausgangspunkt nicht einfach zurückgelassen wird, sondern letztlich das Ganze trägt. Diese Grundlage sei in der Neuzeit mehr und mehr zerbrochen.

Tagung der Kontaktstelle

Die 22. Gesamtösterreichische Tagung der Kontaktstelle für Weltreligionen (KWR), ein Referat im Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, widmet sich am 4. und 5. März in Salzburg dem Thema: „Die Autonomie der Religionen im säkularen Rechtsstaat. Wegweiser und Wertespender in pluralistischen Gesellschaftsordnungen.”

Sie wird wird versuchen, die Autonomie der Religionen in der pluralen Situation festzumachen und zu beleuchten, was dies für Judentum, Christentum, Islam und die östlichen Religionen bedeutet.

Info: www.weltreligionen.at

(red)

25.02.2010

Kurz notiert

Klingendes Klosterneuburg

Junge Künstler aus Nachbarländern Österreichs bis hin zu Japan gestalten eine neue Konzertreihe des Stiftes Klosterneuburg in Zusammenarbeit mit Wiener Kulturinstituten.

An sieben Abenden musizieren die Künstler im barocken Augustinussaal des Chorherrenstiftes.

Den Auftakt bildet ein Konzert mit der aus Japan stammenden Pianistin Yuumi Yamaguchi am 2. Februar; den Abschluss macht am 18. Oktober die tschechische Mezzosopranistin Barbora Polaskova.

Die Vorführungen beginnen um 19 Uhr.

Programm: www.stift-klosterneuburg.at