Ausgabe Nr. 20 - 20.05.2012
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Beide Formen sind berechtigt
„Zum Volk” oder „nach Osten” – die Diskussion um die Ausrichtung des Priesters während der Messfeier flammt immer wieder auf. Ein Blick auf die Überlieferung trägt zur Entspannung bei. Univ.-Prof. Hans-Jürgen Feulner (Wien) im Gespräch.

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Priester und Gläubige versammeln sich um den Altar, der Christus symbolisiert.

In den Texten des Zweiten Vatikanums sei nirgends die Rede davon, dass der Priester die Eucharistie den Gottesdienstteilnehmern zugewandt leite, sagte jüngst Kurienkardinal Kurt Koch. Was sagt das Zweite Vatikanische Konzil?

Feulner: Die Frage der Zelebrationsrichtung wird seit einigen Jahren wieder verstärkt diskutiert.

In keinem Dokument des II. Vatikanischen Konzils steht, auch und besonders nicht in der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium” (1963), dass der Priester die Eucharistie „versus populum” („zum Volk”) zelebrieren soll oder muss.

Was ist nun die Grundlage für die nachkonziliare Reform im Hinblick auf den Altar?

Feulner: Erst die nachkonziliare Instruktion „Inter Oecumenici” (1964) sagt: „Der Hochaltar soll [!] von der Rückwand getrennt errichtet werden, so dass man leicht um ihn herumgehen und an ihm zum Volk hin zelebrieren kann [!] ...” (Nr. 91).

Es ist also zunächst nur eine Soll- bzw. Kann-Vorschrift, die jedoch rasch dazu führte, fast überall in den katholischen Kirchen so genannte „Volksaltäre” zu errichten, was als sichtbarste Errungenschaft des Konzils galt, obwohl es bereits vor dem Konzil in einzelnen Kirchen solche „Volksaltäre” gab.

In der „Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch” (Nr. 262) wurde diese Bestimmung von „Inter Oecumenici” aufgegriffen, auch in der 3. Auflage des Messbuches (Nr. 299).

Die offizielle Antwort der Gottesdienstkongregation auf eine Anfrage stellt gleichzeitig klar, dass die Messe nicht zum Volk hin zelebriert werden muss.

Selbst einige Rubriken des gegenwärtigen Messbuches gehen indirekt davon aus, dass der Regelfall eine Zelebration „versus Dominum” („dem Herrn zugewandt”, d. h. nicht der Gemeinde zugewandt) ist, wenn es dort z. B. heißt: „... (außer wenn er dem Volke zugewandt steht) ...” (vor den Einsetzungsworten); „… der Gemeinde zugewandt … / … zur Gemeinde gewandt …” (beim Friedensgruß und „Seht das Lamm Gottes”); „zum Altar gewandt …” (bei der Kommunion des Priesters).

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Dr. Hans-Jürgen Feulner lehrt Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie an der Uni Wien.

Warum feiert dann aber der Priester heute in den meisten Fällen den Mitfeiernden zugewandt?

Feulner: Dass die meisten Priester heute die Eucharistie den Mitfeiernden zugewandt feiern, wird oft aus dem „Mahlcharakter” der Eucharistie und der vom Konzil allgemein geforderten „tätigen Teilnahme” abgeleitet, was einen Blick auf das Geschehen am Altar nötig mache.

Dabei wird jedoch übersehen, dass Mahl- und Opfercharakter der Eucharistiefeier einander nicht ausschließen oder einander unversöhnlich gegenüber stehen, sondern das eucharistische Opfer vollzieht sich teilweise in der Gestalt eines Mahles.

Sinn dieser Zelebrationsrichtung ist, dass Priester und Gläubige sich alle um Christus versammeln, den der Altar symbolisiert und dessen Leib und Blut auf dem Altar gegenwärtig werden.

In vielen Beiträgen hat Papst Benedikt XVI. bereits seit Jahren darauf hingewiesen, dass es bei der Zelebration „versus populum” nie um ein Gegenüber von Priester und Gemeinde gehen darf, denn Adressat ist Gott durch Christus im Heiligen Geist.

Die kosmische Dimension der Liturgie wurde überdies seit alters – wo es möglich war – mit einer Gebetsostung („ad orientem”) verbunden, also einer Ausrichtung der Kirchen und der Zelebration nach Osten hin (so in den orientalischen Liturgien).

Der Osten ist Symbol des am Ostersonntag auferstandenen, in den Himmel aufgefahrenen und am Ende der Zeiten wiederkommenden Christus (vgl. auch Mt 24,27; Offb 7,2).

Darf ein Priester den Gottesdienstteilnehmern abgewandt Gottesdienst feiern, auch wenn es einen Volksaltar in dieser Kirche/Kapelle gibt?

Feulner: Beide Zelebrationsrichtungen sind also berechtigt. Nach der geltenden liturgischen Ordnung kann daher jeder Priester bei der Eucharistiefeier selbstverständlich (ab der Gabenbereitung) auch an der Vorderseite des Volksaltars stehend die Messe „zum Herrn hin” feiern, d. h. mit der Gemeinde gleichgewendet, was einer alten Tradition der Christen seit der Antike entspricht.

Diese gemeinsame Gebetsrichtung ist Ausdruck des Weges, auf dem wir alle gemeinsam zu Gott hin pilgern.


Literaturtipps: Joseph Ratzinger/Benedikt XVI., Der Geist der Liturgie, Freiburg; U. M. Lang, Conversi ad Dominum, Einsiedeln.

(eg, Kron)

09.02.2012

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